Neue Schießstandrichtlinie wird in dieser Schützensaison umgesetzt
Schützen müssen ihre Vogelstange einzäunen, Richtlinie des Bundesinnenministeriums umfasst 112 Seiten.
"Unsere Vereine werden nicht begeistert sein, aber mit der Regelung müssen wir leben", so Kreisschützenoberst Martin Tillmann in der Westfalenpost vom 14.02.2014 zur "Richtlinie für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen", die in der diesjährigen Schützenfestsaison bundesweit umgesetzt werden muss.